Recht auf Kindheit statt Kinderrechte

Jetzt Kinderrechte voranzutreiben ist politischer Realitätsverlust

Wie weit abgehoben muss eine politische Klasse bereits von den Nöten und Sorgen normaler Familien entfernt sein, um mitten in einer Pandemie ein sinnfreies Projekt wie „Kinderrechte in die Verfassung“ voranzutreiben?
Seit Montagmorgen sitzen schon wieder Millionen Kinder zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Wir verlangen von Millionen Eltern schon wieder, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht einmal geschafft haben ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten?

Wir haben eine Bildungsministerin in unserem Land, deren Namen spontan niemand auch nur fehlerfrei aufsagen kann und von der niemand weiß, was sie hauptberuflich tut, weil man von ihr mitten in der größten Bildungskrise seit Ende des zweiten Weltkrieges nichts hört. Universitäten im Fernunterricht, Millionen Studenten, die nicht wissen, wie sie ihre Zimmer weiterbezahlen sollen, nachdem es keine Studentenjobs mehr gibt und eine ganze Kindergeneration, die gerade ein ganzes Schuljahr bereits hin und her geschoben wird, was nichts mit Infektionszahlen zu tun hat, sondern nur mit der Frage, wo stehen sie am wenigsten im Weg rum, jetzt da ihre Eltern im Homeoffice sitzen.

Das frierende Klassenzimmer
Kinderrechte? Kinder werden seit Beginn der Pandemie nur als Spielball behandelt, je nachdem wie hoch der Überforderungsgrad in den Verwaltungen gerade ist. Kein Verfassungsrecht dieser Welt ist nötig, um ihnen ihre Kindheit zurück zu geben, das Recht, mit Freunden zu spielen, Vereinssport zu betreiben und ja, vernünftig unterrichtet zu werden, nachdem sie selbst offensichtlich weder zu Risikogruppen bei Corona zählen und auch selbst nicht das Virus streuen. Unsere Kinder sind keine Virenschleudern, dennoch sperrt man sie zu Hause ein. Dennoch verpacken wir sie hinter Gesichtsmasken, lassen sie den ganzen Herbst wochenlang in Schals und Jacken eingewickelt in Klassenzimmern bei offenem Fenster frieren, während uns von der Kanzlerin der gute Ratschlag erreicht, man möge gegen das Frieren ein paar Kniebeuge machen und in die Hände klatschen. Macht man das im Kanzleramt und in den Ministerien, im Bundestag und in den Verwaltungen auch? Sitzen die Abgeordneten auch bei offenem Fenster und machen Kniebeuge, haben sie ihre Kinder mit im Büro, die sie nebenher beschulen müssen mit den spärlichen Arbeitsblättern aus den Schulen?  Oder haben sie vielleicht gar keine Kinder zu betreuen, sichere Jobs und einen warmen Arbeitsplatz? Das wäre schön für sie, Millionen von Bundesbürgern haben aber andere Sorgen. Kinderrechte? Ja gerne, fangen wir mit einem Gesetz an, das in der Schule eine Raumtemperatur von mindestens 22 Grad im Klassenzimmer garantiert, das erhalten Erwachsene am Arbeitsplatz nämlich sicher und die brauchen dafür auch keine Verfassungsänderung, die haben aber Arbeitsschutz.

Bürgerrechte weg, Kinderrechte rein?
Nachdem man die Verfassungsrechte der gesamten Bevölkerung seit 10 Monaten einschränkt, wir Bewegungsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsausübung, Freizeitgestaltung und selbst Schlittenfahren, Eislaufen und Familientreffen verboten bekommen und jeder legitime Widerspruch als „Querdenker“ und neuerdings durch Markus Söder gar als „Corona RAF“ verunglimpft wird, möchte dieselbe Regierung nun also unseren Kindern neue Verfassungsrechte garantieren, die dazu dienen, Elternrechte wegzunehmen? Für wie blöde hält man eigentlich Eltern in diesem Land? Mit Verlaub: Meine Kinder brauchen Aufmerksamkeit, Zuwendung, einen geregelten Schulbetrieb, frische Luft, Freunde, Sport, gesunde Mahlzeiten, Nutella und eine Kindheit, die ihren Namen verdient. All das hatten sie auch ohne Kinderrechte in der Verfassung und ich verbitte mir als Mutter weitere Nachhilfe in Sachen Kindeswohl.

Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne ienmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten! Diese Amtsanmaßung stand rechtlich auf tönernen Füßen, gleichzeitig war es ein wunderbares Beispiel, wie es aussehen kann, wenn seelenlose Beamte eines Staates glauben, sie könnten Eltern vorschreiben, wie sie zu Hause mit ihrem kranken Kleinkind umgehen dürfen und ihnen bei Missachtung drohen, das Kind wegzunehmen. Nicht auszudenken, auf welche Gedanken dieselben Beamten kommen könnten, wenn man ihnen das Recht in die Hand gibt, Verfassungsrechte der Kinder selbst zu definieren. Was kommt dann: Das Kinderrecht gegen Corona geimpft zu werden, weil Eltern, die dagegen sind, ja zur Corona-RAF gehören und das Kindeswohl gefährden? Das sind keine Hirngespinste, sondern leider genau das, was faktisch daraus gemacht werden kann, wenn man einmal zulässt, dass sich der Staat gegen die Eltern in Stellung bringen kann.

Ein Misstrauensvotum gegen Eltern
Kinderrechte, dies Lieblingsprojekt der SPD, das man seit rund zwei Jahrzehnten immer wieder erfolglos durch die politische Arena peitscht und das immer wieder, und zwar zu Recht, von Verfassungsrechtlern in allen Ausschüssen und Anhörungen als auch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zurückgepfiffen wurde, aus genau drei Gründen: Erstens sind Kinder auch Menschen. Es ist ganz einfach, es braucht kein einziges neues Verfassungsrecht für Kinder, weil sie bereits jedes einzelne genießen, weil unsere Verfassung kein Mindestalter für Menschenrechte kennt. Zweitens schwingt sich der Staat hier als zweiter Advokat der Kinder neben die Eltern auf und tritt in Konkurrenz zum natürlichen Recht, ja so nennt es die Verfassung ein „natürliches Recht“ der Eltern, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu erziehen. Den Staat zum Verteidiger von Kinderrechten explizit daneben zu platzieren ist also ein Misstrauensvotum gegen Eltern.

Kinderschutz existiert bereits
Und um jenen vorzubeugen, die glauben, man müsse Kinder besser schützen vor Misshandlung und Unfähigkeit von Eltern: Das tun wir bereits ausgiebig in diesem Land, dafür haben wir ein flächendeckendes und juristisch im übrigen sogar ziemlich heikles Gesetz seit 2010. Demnach kann der Staat Eltern die Kinder alleine schon auf Verdacht wegnehmen, er muss Eltern die Kindeswohlgefährdung vorher nicht einmal nachweisen, stattdessen ist die Beweislast 2010 umgekehrt worden: Eltern müssen in so einer Situation beweisen, dass sie sehr wohl erziehungsfähig sind. Drittens müssen selbst die Befürworter von Kinderrechten eingestehen, dass eine Verfassungsänderung nur symbolischen Charakter hätte, weil man ja jede einzelne Maßnahme sowieso in einfachem Recht formulieren und umsetzen müsste. Das kann man allerdings auch heute schon. Noch heute könnte der Bundestag beginnen, unzählige positive Maßnahmen für Kinder und ihre Familien zu beschließen, nur zu! Der einzige Grund, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, ist also der politische Wille, eine Argumentationshilfe mit Verfassungsrang zu schaffen für alle weiteren politischen „Wohltaten“, die man an den Eltern vorbei an die Kinder bringen will. Das Recht auf sexuelle Bildung haben wir ja schon bekommen, dafür geht eben gerade das Recht auf vernünftige Allgemeinbildung den Bach runter. Man muss eben Prioritäten setzen.


Es gibt so viele Gründe gegen Kinderrechte in die Verfassung, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll, sie aufzuzählen. Eine Forderung wird ja nicht besser, nur weil man sie wie ein Mantra ständig wiederholt, so wie es etwa die Justizministerin Christine Lambrecht nun konsequent seit Jahren tut, davor hatte Manuela Schwesig diesen Job bei der SPD als Familienministerin übernommen. Aktuell mitten in der Pandemie damit zu kommen ist nahezu unanständig und man fragt sich vor allem, was die Vertreter der CDU geritten hat, sich diesem Prestigeprojekt der SPD auf den letzten Metern der noch bestehenden großen Koalition zu beugen.

Dann heul doch SPD
Ja sicher, immer wieder bekommt man zu hören, das sei ja schließlich in den Koalitionsvertrag geschrieben worden. Na und? Da stehen sicher auch noch ein paar andere unerledigte Willensbekundungen, die man in dieser Legislaturperiode nicht geschafft hat. Gerne höre ich auch, man habe das schließlich der SPD zugestanden. Genaugenommen war es das Himmelfahrtskommando eines gewissen Horst Seehofer, die älteren unter den Lesern werden sich noch an diesen CSU-Politiker erinnern, der sogar auf Widerstand der CDU und auch der eigenen Leute in den Koalitionsverhandlungen unbedingt modern sein wollte. Heute findet man nur verschämt wegblickende CSU-Vertreter, die dabei sind Schadenbegrenzungen zu betreiben beim Thema, die gequält nach Formulierungen ringen, warum man sich damals zu etwas hat hinreißen lassen, was zutiefst den eigenen Überzeugungen und auch allen Rechtsgutachten widerspricht. Der Horst wollte das eben. Heute ist Horst nur noch CSU-Geschichte, seine Erben sind aber nicht Manns genug auch seine Irrläufe bei der Gelegenheit gleich mit zu beerdigen.
Was genau sollte also passieren, wenn sich die CDU gegen das Durchpeitschen von Kinderrechten in der großen Koalition stellt? Dass Horst Seehofer einen schlechten Tag hat? Und was genau will die SPD tun neun Monate vor der Bundestagswahl? Sich heulend auf den Boden legen wie ein trotziges Kind an der Supermarktkasse und die Koalition platzen lassen wegen Kinderrechten? Nur zu, auf dem Weg ins politische Nirwana könnte sich die SPD nicht besser weiter selbst demontieren. Niemand muss gerade Zugeständnisse machen an einen Koalitionspartner. Alle bereiten sich auf die nächste Wahl vor.

Der CDU droht erneut eine Entkernung
Hier liegt wahrscheinlich der politische Hunde viel eher begraben in der Bereitschaft der CDU, den Weg der Kinderrechte mitzugehen. Wahrscheinlich will man das Thema kaltstellen. So wie man es mit dem Atomausstieg oder der Homoehe einst gleichgetan hat. Das Thema abräumen, und sich selbst damit rühmen, um sich anschließend ernsthafte inhaltliche Diskussionen zu ersparen. Es ist, um konkret zu sein, genau jener Politikstil, der die Ära Merkel am besten kennzeichnet und gleichzeitig genau jener Stil, der zu einer inhaltlichen Entkernung der CDU am meisten beigetragen hat.

Niemand braucht Kinderrechte in die Verfassung. Dies Projekt als CDU mitzutragen wäre nur ein weiterer Beweis, dass die CDU dabei ist, zu einem seelenlosen Machterhaltungsapparat um jeden Preis zu werden, anstatt sich endlich wieder mit echten Inhalten zu positionieren. Ja, das könnte anecken, das könnte endlich spannend werden, man könnte wieder unterscheidbar werden von den politischen Partnern. Man müsste tatsächlich Meinung riskieren, um Standpunkte kämpfen und diese dann auch halten. Das wäre wieder eine CDU, die es wert wäre, gewählt zu werden. Ich bin einst in diese Partei eingetreten, weil sie jene war, die als einzige überzeugend Familienpolitik machte. Ich bin trotz Ursula von der Leyen und ihrer sozialistischen Kehrtwende als Familienministerin der CDU nicht ausgetreten, weil die Breite der Partei diesen Kurs nie mitgetragen hat und auch nicht lebt. Wenn die CDU das Vertrauen in die Kraft der Familie aufgibt, verliert sie ein Markenkern bisherigen Haltung. Wir haben schon genug Parteien, die nach der „Lufthoheit über den Kinderbetten“ gieren, die FDP wird unter Christian Lindner leider auch nicht verstehen, dass der frei denkende Bürger nicht in der Kollektiverziehung einer staatlichen Kita großgezogen wird, sondern am Küchentisch des freien Bürgertums, die CSU lässt seit dem Verlust von Christine Haderthauer jede familienpolitische Ambition verkümmern. Wer, wenn nicht die CDU, wäre das letzte Bollwerk gegen die feuchten sozialistischen Träume alter DDR-Romantiker?

Beschwichtigung ist keine Strategie
Gerade schwingen sich die Beschwichtigungsrhetoriker der CDU auf, um uns das Kinderrechte-Projekt schönzureden. Dass man ja eine Formulierung gefunden habe, die explizit das Elternrecht nochmal betont.  Das hier soll als 2. Absatz eingefügt werden nach langem, zähem Ringen:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Zwei Einwände: Alle Formulierungen hier sind Rechte, die den Kindern bereits zustehen. Das steht dort ja sogar: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder (also jene, die bereist existieren!) sind zu achten und zu schützen. Auch das Elternrecht existiert bereits in der Verfassung. Was will man uns also sagen? Verfassungen sind Grundsatzprogramme, alles Grundsätzliche ist bereits verankert. Dieser Zusatz ist also eine Doppelung, die keinen Sinn macht, es sei denn, man hat vor, vielleicht doch noch auf den letzten Metern die Formulierungen zu ändern.

Es wäre ja nicht das erste Mal. Seit zwei Jahrzehnten ringt man um einzelne Worte, die dem Laien gleich klingen mögen, aber juristisch dramatische Verschiebungen bedeuten.

Kinderrechte öffnen die Büchse der Pandora
Und damit kommen wir zum zweiten Einwand, das Projekt Kinderrechte überhaupt auch nur mit spitzen Fingern anzufassen: Jeder der im Parlamentsbetrieb sitzt, weiß, dass Gesetzesvorlagen nicht selten noch auf den letzten Metern umformuliert werden. Es steht zu befürchten, dass dieses Vorhaben genutzt wird, um erst einmal den Fuß in die Tür zu bekommen, den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen, in der Hoffnung, es noch umschreiben zu können. Und stehen Kinderrechte erst einmal in der Verfassung, könnten sie in weiteren Schritten noch mehr konkretisiert werden je nach politischer Ambition, es wäre anschließend viel einfacher, einen bereits bestehenden Absatz nochmal umzuformulieren, oder wie man heute sagt, zu modernisieren und den Lebenssituationen anzupassen. Die Büchse der Pandora muss zu bleiben, denn es geht hier nicht um die Kinder, sondern schlicht um den Versuch des Staates, ein weiteres Zugriffsrecht auf das Leben der Kinder zu sichern.

Die Doppelmoral der „Kinderschützer“
Und dann noch ein Wort zu echten Kinderrechten: Jene, wirklich als Mensch betrachtet zu werden. Von Anfang an. Es sind vor allem Politikerinnen der SPD, der Grünen und der Linken, die auch mitten in der Pandemie bereits im Märtz ernsthaft versucht haben, das vermeintliche „Recht auf Abtreibung“ voranzutreiben. Während das Land paralysiert wegen Corona lahmlag, hatte man im SPD-geführten Familienministerium keine größere Sorge, als sicherzustellen, dass Abtreibungen bitte auch in Krankenhäusern weiterhin reibungslos stattfinden. Da wurde versucht, die Beratungspflicht vor Abtreibung zu kippen, um wirklich jeden letzten Einwand gegen das Lebensrecht des Kindes im Bauch unter dem Vorwand Corona abzuräumen. Immer weit Vorne, wenn es um die Sicherstellung des Kindestodes im Mutterbauch geht, sind genau jene Parteien, die ganz Vorne sind beim Kampf um „Kinderrechte“. Zynismus wäre ein passender Begriff dafür oder auch schlicht: Doppelmoral.   



Unsere Volksvertreter verdienen eine Mitteilung, was wir von ihren Gesetzesvorhaben halten. Ich empfehle, dies vor allem an die Vertreter von CDU und CSU entsprechend zu formulieren, aber gerne auch an alle anderen. Alle Bundestagsabgeordneten haben standartisierte Mailadressen mit vorname.nachname@bundestag.de. Die Liste aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages findet man hier unter dem Link.

Ralph Brinkhaus hatte als Fraktionsvorsitzender der CDU zugesichert, dass man die Kinderrechte nicht will und sogar davor gewarnt, erinnern Sie Ihn gerne an seine eigenen Worte, Sie erreichen ihn hier im Bundestag und im Wahlkreisbüro: ralph.brinkhaus@bundestag.de oder ralph.brinkhaus.wk@bundestag.de

Schreiben Sie gerne auch an Thorsten Frei, Angeordneter der CDU, der an der jetztigen Entscheidung zu Kinderrechten beteiligt war, obwohl er selbst auf seiner Homepage ausführlich begründet, warum dies nur symbolischen Charakter hätte, unnötig ist und eine Grundgesetzänderung gar mit einer „Oparation am offenen Herzen“ vergleicht und zur Vorsicht mahnt. Erinnern Sie ihn auch an seine eigenen Worte; thorsten-frei@bundestag.de

Und unbedingt sollten auch Vertreter der CSU zu hören bekommen, was Eltern zu Kinderrechten zu sagen haben, immerhin haben sie uns das Projekt im Koalitionsvertrag eingebrockt, es ist das mindeste sich nun die Kritik auch anzuhören.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag erreichen Sie hier:
csu-landesgruppe@cducsu.de

Hier erreichen Sie die Pressestelle im Innenministerium von Horst Seehofer: presse@bmi.bund.de

Hier Alexander Dobrindt von der CSU: alexander.dobrindt@bundestag.de oder unter alexander.dobrindt.wk@bundestag.de 

Und hier den Corona-RAF-Jäger Markus Söder: markus.soeder@soeder.de



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