Erst vor einer Woche habe ich an dieser Stelle gewarnt, dass Eingriffe in die Elternrechte gerade in Corona-Zeiten zunehmen und die mögliche Einführung von „Kinderrechten in die Verfassung“ dieser Tendenz rechtliche Legitimation verschaffen würde. Jetzt wird es tatsächlich ernst: Die Regierungs-Koalition nimmt mitten in Corona Pandemie neuen Anlauf zur Verwirklichung des Zieles „Kinderrechte in die Verfassung“ – Hofft man etwa, das Thema unter dem Radar ernsthafter Probleme vorantreiben zu können, ohne dass jemand das groß bemerkt? Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beschloss vorgestern, am 25. August 2020, erneut eine Arbeitsgruppe einzusetzen, bestehend aus Regierungsmitgliedern sowie Fraktions- und Parteimitgliedern, damit das Vorhaben „Kinderrechte in die Verfassung“ in dieser Legislaturperiode doch noch durchgeboxt werden kann. Haben wir gerade wirklich keine anderen Sorgen, auch in Bezug auf die Kinder? Es drängt sich die Frage auf: Warum ist das mitten in der größten Wirtschaftskrise des Landes, im größten Bildungsausfall seit dem zweiten Weltkrieg und im Angesicht einer erklärten Pandemie gerade so wichtig, um erneut in Angriff genommen zu werden? Einen akuten Grund gibt es gerade nicht. Wem also soll das erneute Vorhaben nutzen? Denn die Frage, wem es schadet, lässt sich einfacher klären: Den Eltern und somit der ganzen Familie. Oder um es einmal so zu formulieren: Ich fände es großartig, wenn die Politik sich intensiv damit befassen würde, wie das Recht unserer Kinder auf eine anständige Bildung endlich wieder umgesetzt wird und wie ein Unterricht stattfinden kann, in dem unsere Kinder nicht sechs oder mehr Stunden am Tag gezwungen sind, dauerhaft eine Maske zu tragen, was gelinde gesagt eine Zumutung ist. Jeder möge das für sich einmal ausprobieren in einem Selbstversuch daheim für eine Woche. Auch der Ton macht ja bekanntlich die Musik. Der Ton aus den Gesundheitsämtern war scharf. Missachtung der Maßnahmen wurde mit Kindesentzug bedroht. Das war keine gutgemeinte Handlungsempfehlung, auch wenn die Gesundheitsämter jetzt verbal zurückrudern. Festzuhalten bleibt: Die Drohung haben sie nicht zurückgenommen. Man behält sich das Recht vor, auch im häuslichen Bereich durchzugreifen bei Eltern, die sich nicht an staatlich angeordnete Corona-Maßnahmen halten. Man muss sich weder mit irren Verschwörungstheoretikern gemeinmachen, noch mit jedem anderen Extremisten, der möglicherweise gerade am Wochenende in Berlin auf den Straßen anzutreffen sein wird, um dennoch auf das Recht zu beharren, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hinterfragen zu wollen. Zumal dann, wenn es das eigene Privatleben, die eigene Gesundheit oder gar die Gesundheit der eigenen Kinder betrifft. Ich persönlich halte es für auf Dauer massiv gesundheitsschädlich, dass unsere Kinder derzeit viele Stunden des Tages hinter einer Maske sitzen und somit mit einem latenten Sauerstoffmangel konfrontiert sind, während sie in der Schule verweilen. Meine Tochter berichtet, die ganze Klasse habe in der Schule gefroren zur Abwechslung diese Woche. Denn nachdem sie in der Hitzewelle im Klassenzimmer kaum Luft bekamen, wird jetzt dauerhaft das Fenster offenstehen gelassen, was dazu führt, dass die Klasse sechs Stunden am Tag im Durchzug sitzt und friert. Ich habe es satt, dass man Eltern, die das kritisieren und alternative Lösungen verlangen, in einen Topf setzt mit den Attila Hildmanns dieser Nation. Unsere Kinder haben die Anweisung bekommen in der Schule, sie sollen Schwitzen vermeiden, auch im Sportunterricht. Immerhin tragen sie es mit Humor. Aber nein, wirklich witzig ist das nicht und auch keine Lösung, an die ich oder meine Kinder sich gewöhnen sollten. Die Zielvorgabe ist keine neue Normalität mit Maske, sondern eine Lösung ohne Maske. Im Kontext einer hypersensiblen Politik, die jedes Hinterfragen, jeden Widerstand und jeden Protest gegen staatliche angeordnete Corona-Maßnahmen derzeit mit Strafen bedroht oder Bürger, die ihre Verfassungsrechte wahrnehmen, als „Covidioten“ bezeichnet, lassen Drohungen gegenüber renitenten Eltern besonders aufhorchen. Debatte muss erlaubt bleiben, Widerspruch auch. Und deswegen hier noch einmal kompakt und unter den verschärften Bedingungen von Corona-Maßnahmen und Ausnahmesituationen, eine ganze Liste von Gründen, warum Kinderrechte in die Hand von Eltern und nicht dem Ermessensspielraum politischer Ideologen gehören: 1. Die gesamte Debatte um Kinderrechte in der Verfassung dreht sich um die Frage, wer definiert das Kindeswohl? Was ist für die Kinder das Richtige und Gute? Was entspricht dem Kindeswohl und was nicht? Welches Recht der Kinder gäbe es zu verteidigen und welches zu vernachlässigen? Wer genau vertritt das Wohl der Kinder im Zweifelsfall und vor allem gegen wen? Und ganz konkret in Corona-Zeiten: Welche Maßnahmen sind für und welche gegen das Kindeswohl gerichtet? Kindeswohl, es ist eine politische Waffe, es ist das Symbolwort für die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ und die finale Auseinandersetzung: Bestimmen die Eltern oder der Staat darüber und wer hat das letzte Wort? Alles ist also in Ordnung, solange Staat und Eltern sich einig sind. Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt: Das ist mitnichten der Fall, jetzt kommen allerdings ganz neue Gefahrenlagen für Kinder und Familien dazu. 2. Vorweg, genug gute Gründe gegen die Kinderrechte in der Verfassung habe ich schon vielfach zusammengetragen, zuletzt in einem offenen Brief an die Justizministerin Christine Lambrecht im Mai 2020, nachzulesen hier unter dem Link. Sie hatte mir auch geantwortet, leider ohne auf die inhaltlichen und rechtlichen Bedenken, die unzählige Verfassungsexperten bereits vorgetragen haben, konkret einzugehen. Wirklich gewundert hat es mich nicht, denn dass, wider jede Vernunft, die Kinderrechte ein Steckenpferd der Sozialisten sind, ist lange bekannt. Dass sie jeden noch so erbärmlichen Anlass nutzen, um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken auch, nachzulesen gerne hier unter diesem Link, wo ich bereits eine Chronologie unguter Anläufe auf die Kinderrechte zusammengetragen habe, die vor allem eines zeigen: Kein Anlass scheint unpassend zu sein, wenn Ideologen einen Grund suchen. 3. Die Einsetzung einer erneuten Arbeitsgruppe, wie nun gestern beschlossen, wirft die Frage auf: Wozu? Es gab bereits zwei Jahre lang eine Bund-Länder-Gruppe der Koalitionsparteien, herausgekommen waren im Herbst 2019 drei Formulierungsvorschläge für eine Verfassungsänderung, weil man sich im Kreise der Experten aus verschiedenen Lagern nicht einmal auf einen einzigen, gemeinsamen Vorschlag einigen konnte. Was sollte nun eine neue, weitere Arbeitsgruppe hervorbringen, außer einen Kuhhandel auf Koalitionsebene? Alle Fakten und vor allem alle Bedenken gegen die Kinderrechte in die Verfassung liegen auf dem Tisch. Seit über 20 Jahren. Und alles spricht dagegen. Verfassungsexperten, die Mehrheit der über die Jahre befragten Sachverständigen im Deutschen Bundestag und auch die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Und ich war live dabei auf einem Podium in Berlin, als selbst jener Rechtsexperte, die sich vor dem Rechtsausschuss im Bundestag für die Kinderrechte aussprachen, zugeben mussten, dass es keine einzige konkrete Verbesserung für Kinder daraus gäbe, weil alle Handlungsforderungen für Kinder, die sie anbrachten, durch einfache Gesetze verwirklicht werden müssten und auch jederzeit könnten, ohne dass die Verfassung geändert wird. Die Mehrheit aller Experten war also schon immer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung. Außer natürlich die SPD, die Grünen und die Linken und einzelne Versprengte der CDU, während die Rechtsexperten der CDU sich massiv dagegen aussprechen. 4. Genaugenommen wurde einst das Einfügen der Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung von Unionsseite nur deswegen in den Koalitionsvertrag eingefügt, weil Horst Seehofer als damaliger Parteichef in einem intellektuellen Blackout unbedingt darauf beharrte, obwohl in seiner eigenen Partei massive Bedenken dagegen herrschten und heute alle, die man in der CSU darauf anspricht, verschämt wegschauen. Horst wer? – werden manche sich fragen. Es ist der Mann der CSU, der nichts mehr zu sagen hat und als Einziger auch bei der 70-Jahr-Feier der CSU-Fraktion im Bundestag fehlte, weil ihn auch niemand dort vermisste. Es stellt sich also in Sachen CSU die Frage, ob Markus Söder das giftige Erbe dieser Koalitionsvereinbarung übernehmen will, das diametral zum Familienbild der CSU steht. By the way, widerspricht es auch dem Familienbild meiner Partei, der CDU, aber hier finden sich ja wie gesagt auch aktive, treibende Kräfte für die Kinderrechte in die Verfassung. Die Gründe kann ich nicht erklären, die müsste der geneigte Leser schon selbst erfragen bei den jeweiligen Abgeordneten, denn jeder Abgeordnete, der auch nur annähernd seine eigenen Gesetzgebungskompetenzen verstanden hat, weiß, dass echter Kinderschutz mit einfachen Gesetzen und konkreten Maßnahmen umzusetzen wären. 5. Unter Corona-Bedingungen kommen gerade unheilvolle neue Gründe hinzu, Kinderrechte in der Verfassung abzulehnen, weil sie massiv in den Kompetenzbereich der elterlichen Erziehung eingreifen und dem Staat Kompetenzen zuspricht. Denn leider bietet die Pandemie konkrete Problemfelder, die bereits da sind und andere die unweigerlich kommen werden, bei denen gegensätzliche Auffassungen von Eltern und Staat zum Kindeswohl vorprogrammiert sind. Das Kindeswohl beinhaltet selbstverständlich und auch besonders die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit der Kinder. Gerade haben die Gesundheitsämter bereits die Muskeln spielen lassen bei einem Versuch, Eltern bis in das eigene Kinderzimmer hinein vorschreiben zu wollen, wie sie mit ihrem eigenen kranken Kind Corona-konform zu verfahren hätten, und bei Missachtung mit Kindesentzug als letztem Mittel gedroht. Im familienpolitischen Bereich existiert seit Jahrzehnten die Einteilung in „Gute Erziehung – schlechte Erziehung“ und das Schema ist auch im intellektuell niederschwelligen Bereich begreifbar: Gute Erziehung findet unter staatlicher Aufsicht durch angelernte Erzieherinnen in staatlichen Einrichtungen an fremden Kindern statt – böse Erziehung inklusive Verdummungsgefahr findet zu Hause durch Eltern an den eigenen Kindern statt. Die Eltern als Bildungs-Gefährder ihrer Kinder durch Kitaverweigerung sind also verbal bereits fest im Repertoire der Politik verankert. Eltern als Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder kommt gerade als „Wording“ dazu. Jetzt streiten wir gerade über die Frage, ob man Eltern als erziehungsunfähig behandeln darf, weil sie sich nicht an Corona-Anordnungen zu Hause halten. Wie werden zukünftig Eltern eingestuft oder tituliert, die offen gegen Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht an Schulen protestieren, oder gar auf einer Demonstration gesichtet werden? 6. Die halbe Welt arbeitet gerade an einem Impfstoff gegen Corona. Die Frage nach einer Impfpflicht, sobald der Impfstoff da ist, wird noch zum politischen Zündstoff werden. Für Erwachsene, aber auch für Kinder. Wie wird man Eltern behandeln, die selbst oder gar für ihre Kinder eine Impfung gegen Corona verweigern? Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder? Wir haben gerade erst eine Masernimpfpflicht für Kita-Kinder eingeführt. Ohne Impfung kein Kitaplatz, um die anderen Kinder nicht zu gefährden. Die Forderung nach einer Impfpflicht für Schulkinder ist keine theoretisch abstrakte Überlegung, sondern eine Debatte, die uns unweigerlich ereilen wird. Werden Eltern noch widersprechen können, und welche Konsequenzen wird es für ihr Sorgerecht haben? Ich sage das explizit nicht als generelle Impfgegnerin, meine Kinder und ich selbst sind komplett nach Empfehlung durchgeimpft. Ich erinnere mich allerdings auch noch gut an den psychischen Druck, der einst aufgebaut wurde in der Bevölkerung, sich gegen die „Schweinegrippe“ unbedingt impfen lassen zu müssen. Der Druck bei Corona wird ungleich höher werden. 7. Was gerade auch in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit gut und richtig ist für unsere Kinder, dürfen wir als Eltern nicht aus der Hand geben. Kinderrechte in die Verfassung bringt keinen einzigen Vorteil für Kinder, denn sie sind Menschen und genießen deswegen bereits heute jedes einzelne Verfassungsrecht. Unser Grundgesetz kennt kein Mindestalter und Kinder sind auch Menschen. Schon heute besitzt der Staat ein umfassendes Recht, Kinder allein schon auf Verdacht auf Misshandlung sofort aus der Familie zu nehmen, es braucht auch für tatsächliches Erziehungsversagen keine neuen Instrumente oder Maßnahmen. Alles was die Politik für Kinder tun möchte, kann sie heute und jetzt sofort mittels einfacher Gesetze im Bundestag tun. Die Frage, die alle Eltern an die Politik stellen sollten ist: Warum tut man nicht, was man tun könnte, und fordert stattdessen eine Verfassungsänderung, die nur symbolischen Charakter hätte? Die Antwort ist einfach, klar und ideologisch begründet: Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder. Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat das Recht das Kindeswohl nach eigenem Ermessen und auch gegen die Ansichten der Eltern zu definieren. Kinderrechte in die Verfassung treibt ein Keil zwischen Eltern und Kind und genau deswegen, sollten Eltern hier kategorisch nein sagen. |
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