Es ist nur ein kleiner Schritt vom „Recht zu Sterben“ hin zur Pflicht zu sterben. Der „Freie Tod für freie Bürger“ ist eine Illusion jener, die denken, man könne die Büchse der Pandora nach Belieben öffnen und wieder schließen.
Dieser Text schrieb ich direkt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in 2020, das eine Pflicht konstruierte, wir müssten den Menschen beim Sterben helfen, so als gäbe es ein Recht darauf aktiv getötet zu werden. Jetzt debattiert der Deutsche Bundestag, wie aktive Sterbehilfe möglich werden soll auch in Deutschland. Ein schwarzer Tag.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, eine geschäftsmäßige Beilhilfe zur Selbsttötung sei verfassungsgemäß und müsse also unter strengen Auflagen auch in Deutschland erlaubt werden, ist in Wahrheit ein ethischer Dammbruch, dessen Konsequenzen wir in ein paar Jahren als böse Quittung zu spüren bekommen werden. Der Paragraf 217StGB stellte bisher die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe. Es ist keine Schwarzmalerei, sondern leider in anderen Ländern bereits zu beobachten, wie sich Gesellschaften verändern, die das organisierte oder gar gerwerbsmäßige Sterben der eigenen Bürger erlauben – und damit in Wahrheit fördern und fordern.
In Belgien diskutieren Ärzte gerade die Legalisierung der Euthanasie auch für Kinder. In Kanada, auch eine Euthanasie-Hochburg, werden Euthanasie-Kandidaten darauf aufmerksam gemacht, dass sie auch ihre Organe noch spenden können, das hat der Statistik der Organentnahme einen unerwarteten Boom besorgt. Ist das nicht schön, wenn der eigene Tod noch nützlich sein kann für das Kollektiv?
Der Dammbruch in ethischen Debatten erfolgt immer mit dem Hammer des dramatischen Einzelfalls, bei dem wir alle menschlich an unsere Grenzen kommen und dann ein paar Steine aus der Mauer des Lebens brechen, um einen schmalen Durchgang zum Tod zu schaffen. Im Fall der Abtreibung ist es bis heute gerne die fiktive, vergewaltigte Frau, der man schließlich nicht noch das Kind ihres Peinigers aufzwängen darf, sie soll selbstbestimmt entscheiden können, ob sie das Kind behalten will. Faktisch macht die sogenannte „kriminologische Indikation“ gerade mal 0,1 Prozent aller gemeldeten Abtreibungen aus, rhetorisch ist sie allgegenwärtig und hat den Normalfall von nahezu 100.000 Abtreibungen jährlich geschaffen.
Im Fall der Euthanasie zeigen Länder wie Belgien den ähnlichen, strategischen Verlauf bei der Legalisierung aktiver Sterbehilfe: Geschaffen als Ausnahmeregelung für sterbenskranke Menschen, die ihr Leid und ihre Schmerzen beenden wollen, ist das Gesetz inzwischen nicht nur auf körperlich völlig gesunde Sterbewillige, sondern auch auf Minderjährige, auf Kinder, auf Behinderte und auch auf nicht einwilligungsfähige Menschen erweitert worden. Bereits ein Drittel der euthanasierten Belgier haben das nicht mehr selbst entschieden, sondern ihre Ärzte oder Verwandten. I
In Kanada entschied sich jüngst ein ALS-Kranker zum assistierten Tod. Die Kostenübernahme zur nötigen 24-Stunden-Pflege zu Hause, damit er sein letztes Lebensjahr in der Nähe seines einzigen Kindes bleiben kann, hatte die staatliche Krankenkasse dem Vater verweigert. Die Kosten für den assistierten Selbstmord hat die Kasse jedoch bezahlt. Freiwilliger Tod? Last Exit Schweiz war noch nie eine Verheißung, sondern letzte Konsequenz in einer Gesellschaft, die einem lieber beim Sterben, als beim Leben helfen möchte. In den Niederlanden diskutieren Kinderärzte gerade die Forderung, dass die Euthanasie auch für Kinder unter 12 Jahren doch möglich sein muss. Ab 12 Jahren ist es bereits legal. Ja, den Satz muss man erstmal sacken lassen. In Belgien ist es seit 2014 ohne Altersbeschränkung bereits legal. Und wer genau entscheidet eigentlich über den mutmaßlichen Lebenswillen von behinderten Vierjährigen oder Neugeborenen? Die Ärzte, die Verwandtschaft oder die Krankenkasse, die das teure Leben pflegeintensiver Patienten bezahlen sollte?
Was genau bedeutet es, wenn das Sterben und jetzt auch die Mithilfe beim Töten zu einer Dienstleistung von Ärzten, Verwandten oder von Pflegepersonal erklärt wird. Andererseits ist es nahezu konsequent im Framing, denn wenn die Zeugung des Menschen inzwischen als „Reproduktionsarbeit“ verstanden werden will, die auch von Leiharbeiterinnen und ihrem Bauch gegen Bares erledigt werden kann, warum sollte also das Beendigen des Lebens nicht auch als vergütete Dienstleistung zu haben sein? Willkommen in der neuen Arbeits-Kultur des Todes.
Von dem Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit war es nur ein kurzer Weg hin zur Unterordnung des Individuums zum Wohl des Kollektivs, dem er auch nicht unnötig (lange) zur Last fallen soll. Die Utilitaristen und die Humanisten übernehmen schleichend die Vorherrschaft und berufen sich dabei auf einen naturrechtlichen Wertekanon, den sie selbst nicht geschaffen haben und stattdessen aus sich heraus zerstören.
In einer überalternden Gesellschaft inklusive Pflegenotstand ist es doch schön, wenn der Alte, Kranke und Lebensmüde selbst begreift, dass sein Ableben ein Akt der Selbstbestimmung ist und er damit die Kasse und die liebe Verwandtschaft finanziell und sozialverträglich mit seinem freiwilligen Frühableben entlastet.
Die unausgesprochene, aber deswegen nicht weniger wirksame Forderung nach sozialverträglichem Frühableben lastet fortan auf den Schultern jener, die unsere Hilfe, Unterstützung, Solidarität und Aufmerksamkeit am meisten brauchen: Alte, Schwache und Kranke. Viele von Ihnen leiden unter Einsamkeit und auch Depressionen. Es ist eine grundsätzliche Entscheidungen, ob man Menschen in dieser Situation beim Leben, oder beim Sterben helfen will. Euthanasie führt in den sicheren Tod. Auch dort, wo der Mensch eben nicht am Leben, sondern an einer Depression leidet.
Gerade verklagt Tom Mortier mit Hilfe der Menschenrechtsorganisation ADF International den Staat Belgien wegen seiner Euthanasiegesetzgebung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage angenommen. Die Entscheidung in dieser Sache wird weitreichenden Beispielcharakter haben für ganz Europa. Mortiers Mutter litt an schweren Depressionen, die Klinik rief nicht an, um ihn in eine mögliche Behandlung einzubinden, sondern um dem Sohn mitzuteilen, er soll ihre Sachen abholen, sie habe den Freitod gewählt. Das einzige was bei diesem assistierten „Freitod“ durch den Arzt ganz sicher frei wurde, war jedenfalls das Krankenbett.
Das Narrativ der „Selbstbestimmung“, ist bis zum Erbrechen überreizt, Opfer sind all jene, die nicht produktiv und nicht nützlich sind, oder sich auch nur so fühlen. Die Schwachen, die Kranken, die Alten, die Kinder. Wie frei gehen sie in den Tod, wenn man es ihnen als kassenärztliche Leistung anbietet? Wie mag sich ein Patient oder gar ein Kind fühlen, das den Tod als Lösung angeboten bekommt und sich sowieso schuldig fühlt, weil es den Eltern, der Verwandtschaft udn überhaupt allen nur noch zur Last zu fallen scheint? Es hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack, dass die Kapitulation vor dem Leben die Lösung sein soll. Die Palliativmedizin in Deutschland ist auf hohem Niveau. Niemand muss qualvoll verenden. Das ist ja die Angst, die tatsächlich viele umtreibt. Eine Angst, die man Menschen nehmen kann, wenn man will. Patientenverbände fordern schon sehr lange auch in Deutschland eine bessere Versorgung von Kranken mit menschlicher Begleitung und mit Schmerzmitteln.
Wir alle werden dem Tod nicht entrinnen, es ist das einzige, worin wir als Menschen absolut gleich sind. Die Geister scheiden sich aber offenbar daran, ob wir als Gesellschaft die Alten, die Kranken, die Mühsamen und Sterbenden in unsere Mitte ertragen, erinnern sie doch die Teilnehmer der Fit-For-Fun-Gesellschaften unerbittlich an die eigene Vergänglichkeit. Wir werden einmal selbst zu Jenen gehören und die Antwort, die wir ihnen heute geben, wird das letzte sein, was auch wir zu hören bekommen.
Heute ist ein Riss in die Mauer des Lebens geschlagen worden in einer Gesellschaft, die versucht, der Unvermeidlichkeit des Todes zu entrinnen, indem sie ihn selbst vorwegnimmt. Ein schlechter Witz, ja wahrlich: Zum Totlachen.