Das Ziel einte am 16. Januar nahezu den gesamten Bundestag: Mehr Menschenleben retten durch ein höheres Aufkommen an Spenderorganen. Strittig war schlicht der Weg dorthin. Nun bleibt fast alles beim Alten und das ist auch gut so. Wir haben in Deutschland nämlich kein Spender- sondern allerhöchstens ein Umsetzungs- vor allem aber auch ein Vertrauensproblem in eine Transplantationsmedizin, die alle paar Jahre mit Skandalen in die Schlagzeilen kommt und damit die Spendenbereitschaft jedes Mal einbrechen lässt.
Mit überzeugender Mehrheit von rund 100 Stimmen hat der Bundestag heute der sogenannten „Widerspruchslösung“ von Gesundheitsminister Jens Spahn und seinem SPD-Kollegen Karl Lauterbach eine Absage erteilt, die alle Bürger automatisch zu Organspendern deklariert hätte, auch jene, die sich nie dazu geäußert haben. Es wird also bleiben wie es war, allerdings sollen die Bürger häufiger und aktiver in Bürgerbüros oder beim Hausarzt auf das Thema angesprochen werden.
Selten habe ich die Grüne Annalena Baerbock, Wortführerin des alternativen, fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurfes, der sich schließlich mit großer Mehrheit durchsetze, wahrere Sätze sprechen hören, als diese: „Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst“
Auch im Angesicht von kranken Kindern – selbst wenn es unsere eigenen sind – können wir nämlich nicht nach Gutdünken Rechtsprinzipien über den Haufen werfen, um deren Bestand wir sonst massiv kämpfen. Wer die Autonomie des Menschen ernst nimmt, muss sie auch dann durchhalten, wenn es schwierig wird und dann gehört der Mensch eben sich selbst, bis in den Tod, im Sterbeprozess, und über den Tod hinaus.
Und dann empfinde ich es nahezu als unanständig, wenn mit fiktiven Lebenslauf-Konstruktionen oder mit moralisch erhobenem Zeigefinger eine Spendenbereitschaft erzwungen werden soll, der Spendenunwillige nahezu der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt wird. Organ-„Spende“ ist deswegen eine Spende, weil sie keine Organ-Pflicht ist. Eine Spende ist etwas, das niemand geben muss, aber geben kann. Deren Umfang und Art jeder selbst bestimmt, so auch der Standpunkt der christlichen Kirchen in diesem Punkt.
Klar ist auch: Diese Menschen sterben nicht, weil andere Menschen aus welchen Gründen auch immer die Organspende verweigern, sondern deswegen, weil sie krank sind. Wer keine Organe spendet, verschuldet nicht den Tod eines anderen Menschen. Wer seine Organe spendet, trägt aber möglicherweise dazu bei, einem Menschen das Leben zu retten. Es ist ein feiner Unterschied, der die Grenze zwischen großzügiger Nächstenliebe und unterlassener Hilfeleistung aber sehr hart und deutlich zieht.
„Was ist, wenn du selbst oder dein Kind einmal ein Organ braucht?“ – dieses Totschlagargument war in der Debatte der vergangenen Wochen stets präsent. Die Frage, die sich selbst jeder stellen muss, ist aber auch eine andere: Ist es richtig, ein Organ von jemandem zu beanspruchen, der seine Zustimmung nie gegeben hat, der vielleicht nur versäumt hat, es je zu artikulieren?
Und auch hier bleibt hart festzuhalten: Es gibt keine Pflicht der Bürger, sich mit dem eigenen Tod und dessen Umständen auseinander zu setzen. Die Widerspruchslösung hätte aber genau diese Pflicht installiert, und zwar laut Transplantationsgesetz bereits für Jugendliche ab 16 Jahren. Wir lassen sie nicht wählen, trauen ihnen aber zu, Entscheidungen über Tod und Leben zu fällen?
Wir haben in Deutschland nicht einmal eine Wahlpflicht, obwohl man sagen könnte, es könne ja nicht zu viel verlangt sein, einmal alle vier-fünf Jahre kurz mal ein Kreuzchen zu machen. Ja, sehe ich auch so. Und dennoch können wir deswegen nicht das Prinzip der Freiheit und der Selbstbestimmung der Bürger übergehen. Demokratie heißt auch, dass ich mich der Beteiligung am politischen Prozess verweigern darf. Ich muss mich weder informieren, noch muss ich mitmachen.
Wiederholt begegnete einem im Diskurs auch bis zuletzt die Forderung: Wer selbst nicht bereit sei, Organe zu spenden, der dürfe auch im Notfall selbst keins beanspruchen. In sich im übrigen bereits ein logischer Bruch, denn wer eines braucht, kann gar nicht mehr Spender sein, das aber nur am Rande. SPD-Mann Lauterbach bemühte dann in der heutigen Bundestagsdebatte auch genau diese Linie: „Das, was ich will, das mir selbst zugutekommt, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben.“ Das sei eine Tradition der Aufklärung, so Lauterbach.
Nun mag das ein ethisch hochwertiger Ansatz sein, gesetzlich ist er aber Unsinn und zudem auch noch unsolidarisch und unsozial. Würde es doch im Umkehrschluss heißen, dass nur jener im Notfall des Lebens Anrecht auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft habe, der dafür etwas geleistet hat. Das aber wäre zutiefst unmenschlich, weil nichts die Armen, die Schwachen, die Kranken oder gar Kinder mehr im Stich lassen würde, als diese Logik, nicht nur im Falle der Organspende, sondern auch im breiten Netz der Sozialleistungen.
Unsere Gesellschaft mit ihrer christlich verwurzelten Nächstenliebe zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass wir allen helfen, unabhängig davon, wie und warum sie in Not sind. Wir behandeln auch jene in unserem Krankenkassensystem, die sich durch Selbstverschulden, durch Übermut oder durch ungesunde Lebensweise selbst verletzen und gefährden, den Extremsportler mit Querschnittslähmung und den Raucher mit Lungenkrebs inklusive.
Nun warten aber ca 9000 Menschen und ihre Angehörige in Deutschland auf ein Spenderorgan, denen ethische Debatten mimosenhaft vorkommen dürften oder gar unmenschlich angesichts der realen akuten und lebensbedrohlichen eigenen Situation.
Und deswegen ist die Debatte um die Organspende mit dem heutigen Tag auch nicht beendet, sondern als Aufgabenstellung nach wie vor im Raum.
Ein erster guter Schritt war bereits, dass im vergangenen Jahr ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde, das die Abläufe in den Krankenhäusern optimieren soll und Gelder und Personal zur Verfügung stellt. Wenn nämlich in manchen Krankenhäusern die Transplantationsquote 17 Mal höher ist, als in anderen Transplantationskliniken, hat das nichts mit erhöhter regionaler Spendenbereitschaft zu tun, sondern mit guter Umsetzung. Hier ist noch massiv Luft nach oben.
Und es ist richtig, ein Register einzuführen, in das sich Bürger eintragen, ob sie Spender sein wollen, oder auch nicht. Es schafft Klarheit und entlastet die Verwandten, die im Notfall auf dem Krankenhausflur nicht auch noch dies entscheiden wollen, als hätten sie sonst nicht gerade andere Sorgen.
Eine der größten Sorgen jener Bürger, die sich gegen Organspende entscheiden, bleibt aber ohne Zweifel die Frage, ob man denn auch wirklich „tot“ sei, wenn einem Organe entnommen werden und ob man als potenzieller Organspender denn tatsächlich noch die gesamte Bandbreite medizinischer Leistungen bekomme, oder nicht früher „aufgegeben“ werde, als jene, aus denen man keinen „Nutzen“ mehr ziehen kann.Hier ist der Staat gefragt, Klarheit und Transparenz zu schaffen. Vertrauen wurde genau an diesem Punkt in den vergangenen Jahren massiv verspielt. Klarheit und Transparenz erfordert aber auch die schonungslose Aufklärung der Bürger über die konkrete Umsetzung der Organentnahme. Was bedeutet es für den Sterbeprozess, was für die Verwandten, was für mich selbst, wenn das „friedliche Einschlafen im Kreise der Familie“ – so wünscht sich die Mehrheit den eigenen Tod – nicht stattfinden wird, weil die medizinischen Prozesse der Transplantationsmedizin anderes erfordern?
Dann muss darüber geredet werden, was der Hirntod oder auch die Floskel der „neuesten medizinischen Erkenntnisse“ über den Zeitpunkt des Todes bedeutet, wenn andere Ländern, wie etwa Organtransplantations-Spitzenreiter Spanien bereits beim Herztod mit der Organentnahme beginnt? Droht dieser „medizinische Standard“ auch in Deutschland? Und wenn nicht, warum steht der Hirntod dann nicht explizit im Transplantationsgesetz?
In Deutschland darf nicht einmal eine Kopfschmerztablette ohne den Hinweis auf alle Risiken und Nebenwirkungen verkauft werden. Wer diese Pflicht zu Information und Transparenz aber dort als unverhandelbar voraussetzt, kann bei so schwerwiegenden Entscheidungen wie der Frage der Organentnahme nicht auf die ganze Wahrheit verzichten. Wer den Bürger und seine Selbstbestimmung ernst nimmt, ist hier in der Pflicht, ihm die ganze Wahrheit zuzumuten. Auch hier ist noch viel Luft nach oben, aber erst dann erst entscheiden wir alle selbstbestimmt.
DerArtikel erschien erstmals auf der Achse des Guten.