Der Abtreibungsparagraf 219a soll Kinder schützen – doch er nützt Ärzten viel mehr
Es wäre zu billig, sich darüber aufzuregen, dass bei einer Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich rechtlichen Fernsehen die Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, weder die Durchschnittsmeinung der deutschen Bevölkerung noch den Diskussionsstand weltweit spiegelt. Im Sinne einer ausgewogenen Debatte im gebührenfinanzierten Deutschen Grundversorger TV kommt es zudem einem redaktionellen Offenbarungseid nahe. Wer so viel Angst davor hat, dass jemand dem Publikum gute Argumente für das Lebensrecht ungeborener Kinder geben könnte, dass man glaubt, zur Absicherung lieber ein Meinungsverhältnis fünf gegen eins aufbauen zu müssen, stellt sich bis in die Moderation hinein…