Corona: Wenn der Staat dir das kranke Kind wegnehmen will. Oder: Ich garantiere für nichts

Die Vorstellung des ordentlichen, deutschen Verwaltungsbürgertums über Corona-konforme Kinderprivathaltung entspricht offenbar dem Schema, dass Eltern nicht etwa Erziehungsberechtigte sind und die eigenen vier Wände auch kein privater Raum, sondern dass auch hier der verlängerte Arm des Staates das Sagen hat, wenn der Staat anordnet, wie der brave Bürger unter Coronaverdacht sich zu verhalten habe. Konkret haben sich mehrere Gesundheitsämter in Baden-Württemberg, in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Hessen offenbar genötigt gefühlt, in einem Rundschreiben Eltern von Kinder zwischen 3 und 11 Jahren nicht nur Vorschriften zu machen, wie sie mit einem Kinder unter Coronaverdacht (!) zu Hause zu verfahren hätten, sondern…

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